Weigerungsbestimmungen der Schrott Hartmann GmbH

1. Grundsatz

Schott Hartmann GmbH kauf grundsätzlich Ware die frei von Fremdstoffen und Verunreinigungen jeglicher Art ist.

Gefährliche, umweltgefährdende und schadstoffbefrachtete Materialien sind von der Annahme aus-geschlossen.

2. Anlieferung von verunreinigten Waren => Sortenweigerung, bzw. Teilweigerungen

Bei einem Mangel oder einer falschen Sortendeklaration erfolgt eine Weigerung. Diese wird anhand der Befundung bei der Warenannahme oder bei der anschließenden genauen Sortierung // Aufarbei-tung // Weiterverarbeitung festgestellt.

Sollte es zu Verunreinigungen gekommen sein, stehen der Schott Hartmann GmbH folgende Mög-lichkeiten offen:

• Sortenweigerung => d. h. andere Einstufung des angelieferten Materials

• Mengenabzug

• Berechnung von Sortier- und Entsorgungskosten

• Berechnung von entstandenen, externen Kosten (gem. Nachweis)

• Komplettweigerung und Rücksendung der Ware

3. Ausschluss

Folgende Inhaltsstoffe sind von der Annahme ausgeschlossen:

• Sprengstoffe und Munition (inkl. Airbags)

• Radioaktiv belasteter Schrott

• Druckbehälter für Propan, Kohlenstoffdioxid, Sauerstoff, Acetylen, technische Gase usw.

• Fässer mit unbekanntem Inhalt •

• PCB-haltige Stoffe (wie Transformatoren, Radiatoren und Schalter)

• Eternithaltiges Material und Asbestplatten

• Elektro-Nachtspeicher, Elektro-Speicheröfen und Schamottsteine

• Nicht restentleerte Hohlkörper und Fässer

• Materialien mit PUR- oder KMF-Anhaftung

• Reifen (PKW / LKW)

• Lithium-Ionen-Batterien